Arzt mittleren Alters lächelnd im Besprechungszimmer

Das Ortenau Klinikum ist bemüht, seine Webseite www.ortenau-klinikum.de sowie die mobile Anwendung „Ortenau Klinikum – OKapp" (Android-Version) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Webseite

Die Webseite ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Mobile Anwendung „OKapp"

Die mobile Anwendung „Ortenau Klinikum – OKapp" (Android-Version) ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Webseite

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Inhalte in Leichter Sprache stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.
  • Inhalte in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.
  • Nur ein Teil der PDF-Dokumente ist barrierefrei. Einige PDF-Dateien entsprechen noch nicht dem PDF/UA-Standard.
  • Auf der Startseite sowie auf einzelnen Unterseiten wird der erforderliche Farbkontrast zwischen Hintergrundbild und grafischen Elementen nicht durchgehend eingehalten. Über die vorhandene Kontrastfunktion kann jedoch ein barrierekonformes Kontrastverhältnis hergestellt werden.
  • Verlinkungen auf externe Internetseiten können auf Inhalte führen, deren Barrierefreiheit außerhalb des Einflussbereichs des Ortenau Klinikums liegt.

Die Webseite wird technisch und redaktionell fortlaufend weiterentwickelt, um bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.

Mobile Anwendung „OKapp"

Die Android-Version der OKapp wurde von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit gemäß § 10 L-BGG geprüft (Prüfdatum: 23.10.2025, Az.: 293-25-K-ortnklinik-A).

Dabei wurden zwei Anforderungen der EN 301 549 nicht vollständig erfüllt.

Festgestellte Barrieren:

  • Nicht barrierefreie PDF-Dokumente: In der App verlinkte PDF-Dokumente entsprechen teilweise nicht dem PDF/UA-Standard (u. a. fehlende Tags, Alternativtexte, Dokumenttitel, Kontraste und Syntaxfehler).
  • Unzureichende Kontrastdifferenz: Die Kontrastdifferenz der Tastaturfokushervorhebung ist zu gering.

Das Ortenau Klinikum arbeitet an der Beseitigung dieser Barrieren. Die Umsetzung ist für kommende Versionen der App vorgesehen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Keine.

c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Keine.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.01.2022 erstellt.

Die Erklärung basiert

  • für die mobile Anwendung auf einer Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit gemäß § 10 L-BGG,
  • für die Webseite auf einer Selbstbewertung des Ortenau Klinikums. Eine vollständige Bewertung der Webseite wird derzeit vorbereitet.

Die Erklärung wurde zuletzt am 10.07.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung unserer Webseite oder der mobilen Anwendung auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich an uns wenden.

Ortenau Klinikum
Zentrale Verwaltung
Weingartenstraße 70
77654 Offenburg

Telefon: 0781 472-5001

Außerdem können Sie die folgenden Kontaktformulare nutzen:

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Webseite oder die mobile Anwendung des Ortenau Klinikums nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns dies zunächst über die unter Ziffer 4 genannten Kontaktmöglichkeiten mitteilen.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375

E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kontakt Klinikum Lahr

Ortenau Klinikum Lahr
Klostenstr. 19
77933 Lahr

Betriebsstellen Ortenau Klinikum