Das Ortenau Klinikum wird weiterhin auch für das Jahr 2025 bei besonders schwierigen Eingriffen und Behandlungen die gesetzlich geforderten Behandlungszahlen erfüllen. Mit einem Schreiben haben die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen dem Ortenau Klinikum kürzlich bestätigt, dass es bei diesen bestimmten Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, die sogenannten Mindestmengen erfüllt und über große Behandlungserfahrung und hohe ärztliche Expertise verfügt.
Die Mindestmengenregelung hat der Gesetzgeber 2004 zur Qualitätssicherung der stationären Krankenhausversorgung eingeführt. Seitdem müssen Krankenhäuser, für besonders komplexe Eingriffe jedes Jahr eine gesetzlich festgelegte Behandlungszahl erreichen, um die Leistung auch weiterhin anbieten zu können. Hinter der Idee der Mindestmenge steht das Ziel, besonders schwierige Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchführen zu lassen, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben. Insgesamt unterliegen zehn besonders schwierige Eingriffe der Mindestmengenregelung. Die Kliniken sind verpflichtet, auf der Grundlage der jedes Jahr erreichten Behandlungszahlen für das Folgejahr, also aktuell 2025, eine Prognose über die erwarteten Behandlungszahlen abzugeben.
„Die Bestätigung unserer Prognose durch die Kostenträger ist Voraussetzung für die Erbringung dieser Leistungen und somit sehr wichtig für uns und unsere Patientinnen und Patienten“, freut sich Dr. Peter Kraemer, Medizinischer Vorstand des Ortenau Klinikums. „Denn damit können wir diese Leistungen auch weiterhin mit hoher Qualität im Ortenaukreis erbringen und die Patientinnen und Patienten müssen nicht an die großen universitären Zentren nach Freiburg oder Heidelberg verwiesen werden.“ Das Ortenau Klinikum biete sechs der insgesamt zehn komplexen Behandlungen an, für die Mindestmengen festgelegt sind. „Für alle sechs komplexen Behandlungen erfüllen wir die geforderten Fallzahlanforderungen“, so Dr. Kraemer. Transplantationen, die ebenfalls der Mindestmengenregelung unterliegen, werden im Ortenau Klinikum nicht durchgeführt.
Das Ortenau Klinikum erfüllt die geforderten Mindestmengen für folgende Leistungen:
- Chirurgische Behandlung des Brustkrebses (Lahr, Offenburg-Kehl)
- Kniegelenk-Total-Endoprothesen (Achern, Lahr, Offenburg-Kehl, Wolfach)
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Speiseröhre für Erwachsene (Lahr)
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Bauchspeicheldrüse für Erwachsene (Lahr)
- Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen (Offenburg-Kehl)
- Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250g (Offenburg-Kehl)
Für bestimmte komplexe Eingriffe hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Mindestmengen angehoben. So stieg beispielsweise die Mindestmenge bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1250g von zunächst 14 auf mindestens 25 Behandlungen ab dem Jahr 2024. „Sehr erfreulich ist, dass wir auch die steigenden Fallzahlanforderungen erfüllen konnten und damit die Leistungen weiterhin für unsere Patientinnen und Patienten anbieten können“, so Dr. Kraemer.
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Ortenau Klinikum gewährleistet Behandlungsqualität auch bei besonders schwierigen Eingriffen
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