Aufgrund der aktuell steigenden Infektionszahlen im Ortenaukreis und zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter ändert das Ortenau Klinikum ab Mittwoch, den 17. November 2021, in allen seinen Häusern die Besucherregelung. Bis auf Weiteres können dann Patienten, die stationär behandelt werden müssen, täglich nur noch einen Besucher, unabhängig von seinem Immunstatus, empfangen.
Die Besuchszeit liegt zwischen 15 und 18 Uhr, letzter Einlass ist 17.30 Uhr. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Besuche von Covid-19-Patienten sowie mit Verdacht auf Covid-19 sind nur in Ausnahmefällen möglich. Weiterhin gilt: Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen. Besucher können durch ein symptomfreies Kind im Alter bis zu fünf Jahren begleitet werden.
Voraussetzungen für Besuche an allen Standorten des Ortenau Klinikums:
- Nachweis einer vollständigen Impfung, ab 14 Tage nach der abschließenden Impfung, mit einem Impfpass oder einer Impfbestätigung.
- Oder: Nachweis einer zurückliegenden SARS-COV-2 Infektion durch einen positiven PCR-Test. Gültiger Zeitraum: 28 Tage bis maximal sechs Monate.
- Oder: Nachweis einer zurückliegenden SARS-COV-2 Infektion durch einen positiven PCR-Test vor mehr als 6 Monaten und Nachweis einer Impfung vor mehr als 14 Tagen durch Impfpass/Impfnachweis..
- Oder: Bescheinigung eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden oder eines PCR-Ergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden ist.
- Jeder Besucher muss sich an der Einlasskontrolle ggf. ausweisen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
- Von jedem Besucher werden bei jedem Besuch die Kontaktdaten erfasst.
- Im gesamten Ortenau Klinikum muss ein professioneller Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) getragen werden, der bei Bedarf ausgehändigt wird. Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind als Besucher nicht zugelassen.
- Besucher müssen eine Händedesinfektion durchführen und die Abstandsregeln einhalten.
Für den Besuch sterbender Patienten, bei Geburt und den Zugang zur Wöchnerinnenstation sowie für den Besuch Minderjähriger in der Kinderklinik gelten Ausnahmeregelungen. Der Besuch von Seelsorgern ist weiterhin möglich.
Weitere Informationen zu den Besuchs- und Hygieneregeln am Ortenau Klinikum unter: www.ortenau-klinikum.de.