Offenburg, 17. Dezember 2019 – Der Kreistag des Ortenaukreises hat in seiner Sitzung am Dienstag die Weichen für die Planung der mit der Agenda 2030 im Juli 2018 beschlossenen Klinikneubauten in Achern und Offenburg gestellt. Zur Auswahl geeigneter Architekten und Fachplaner wird nach der einstimmigen Entscheidung des Kreistages für die beiden anspruchsvollen Bauprojekte jeweils ein sogenanntes „Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Planungswettbewerb“ durchgeführt. In diesem Verfahren wird ein Planungswettbewerb organisiert, bei dem der Bauherr die Qualität und Kompetenz der Teilnehmer im Vorfeld prüfen und deren Anzahl begrenzen kann. Im Anschluss an die Auswahl der im Planungswettbewerb eingereichten Entwürfe durch ein Preisgericht schließt sich ein Verhandlungsverfahren an, das in die Beauftragung eines der Preisträger mündet. Unter dem gleichen Tagesordnungspunkt hat der Kreistag zudem beschlossen, dass jeweils einen Generalplaner mit der Erbringung sämtlicher Planungsleistungen zu beauftragen.
„Die Entscheidung schafft die Voraussetzung für eine optimale Planung beider Klinikneubauten“, betonte Landrat Frank Scherer. Landrat und Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller sind davon überzeugt, dass das gewählte Verfahren dazu beitragen wird, qualitativ hochwertige Architektenentwürfe zu bekommen und einen zügigen Planungsprozess gewährleisten zu können.
Das vom Kreistag nach einer Abwägung der Vor- und Nachteile unter insgesamt vier möglichen Alternativen ausgewählte Verfahren besteht aus zwei Schritten. Zunächst findet ein Planungswettbewerb statt. Bei der gewählten Variante kann der Bauherr durch eine fachliche Vorprüfung Qualität und Kompetenz der Teilnehmer vorab prüfen und die Teilnehmerzahl begrenzen. Der Wettbewerb wird nach festgelegten Prinzipien durchgeführt. Dazu zählen beispielsweise eine klare und eindeutige Aufgabenstellung, angemessene Preisgelder und ein kompetentes Preisgericht, das die Planungsergebnisse bewertet.
Das für beide Bauvorhaben jeweils gebildete Preisgericht setzt sich aus elf Sach- und Fachpreisrichtern zusammen. Zu den fünf Sachpreisrichtern zählen der Landrat, die betroffenen Oberbürgermeister sowie Vertreter des Kreistages. Externe Spezialisten wie Architekten, Landschaftsarchitekten und Fachplaner bilden die insgesamt sechs Fachpreisrichter. Weiterhin gehören den Preisgerichten 17 Sachverständige ohne Stimmrecht an.
Die Entwürfe der Preisträger werden öffentlich ausgestellt. An den Planungswettbewerb schließt sich ein Verhandlungsverfahre mit den Preisträgern an. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Abschluss der Verhandlungsgespräche an den Planungspartner, dessen Kompetenz die beste Qualität und Leistung erwarten lässt.
Sowohl der Ortenaukreis als auch die Städte Achern und Offenburg haben positive Erfahrungen mit Planungswettbewerben gemacht. Auch die Architektenkammer Baden-Württemberg empfiehlt ein solches Verfahren. Die Vorteile liegen insbesondere darin, dass eine Vielzahl an Entwürfen zur Auswahl steht, wirtschaftliche Lösungen durch eine optimale Erfüllung der gestellten Anforderungen erarbeitet und innovative technische Entwicklungen genutzt werden können. Zudem gewährleitet die gewählte Variante eine Qualitätssicherung des Teilnehmerkreises.
Die Auswahl der Teilnehmer zu den Planungswettbewerben erfolgt auf der Basis festgelegter Kriterien voraussichtlich im Frühjahr 2020. Die Beauftragung der Planungspartner ist für Anfang 2021 vorgesehen. Nach derzeitiger Planung soll der erste Spatenstich für beide Bauprojekte Ende 2024 erfolgen. Beide Kliniken sollen im vierten Quartal 2030 den Betrieb in den Neubauten aufnehmen.
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Klinikneubauten: Kreistag stellt Weichen für optimale Planungen
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