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Denkanstöße zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vortragsangebot des Ortenau Klinikums in Oberkirch stößt mit über 250 Zuhörern erneut auf großes Interesse.

Oberkirch, 17. November 2017 – Mit einer erneuten Vortragsveranstaltung mit dem Titel „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ hat das Ortenau Klinikum in Oberkirch kürzlich auf das große Besucherinteresse reagiert, das sich bei zwei Veranstaltungen in der ersten Jahreshälfte zu dem Thema gezeigt hatte. Damals mussten zahlreiche Interessierte unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen. Für das erneute Vortragsangebot tat sich die Klinik jetzt mit der Volkshochschule Ortenau zusammen und wählte ein neues Format.

Dr. Michael Rost, Chefarzt der Medizinischen Abteilung am Ortenau Klinikum in Oberkirch, und die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Dr. Martina Tauchert-Nosko, behandelten das Thema gemeinsam und im Dialog im Forum des Hans-Furler-Gymnasiums. „Erneut war das Interesse an der Veranstaltung mit über 250 Zuhörern sehr groß“, berichtet Dr. Rost. Beide Referenten konnten aus ihrer vielfältigen und langjährigen praktischen Erfahrung mit zahlreichen konkreten Beispielen die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung für die Zuhörer anschaulich machen. Diese machten rege von der Möglichkeit von Zwischenfragen Gebrauch machten.

Die Referenten stellten die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung mit ihren Vor- und Nachteilen dar und berichteten über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung zu diesen Themen. So ist beispielsweise ein Gesetzesvorhaben in Arbeit, das Ehepartnern automatisch die Vollmacht über Entscheidungen im Gesundheitssektor für den anderen Ehepartner zuspricht, wenn der Betroffene dies nicht ausdrücklich untersagt. Auch die Problematik von selbst erstellten oder aus dem Internet ohne Beratung heruntergeladenen und ausgefüllten Patientenverfügungen erläuterten die Referenten anhand von Beispielen. Ausführlich ging Dr. Rost auch auf künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei Menschen mit unheilbaren Erkrankungen am Ende des Lebens ein. Sie stellten in den meisten Fällen für die Betroffenen keine Vorteile oder Erleichterung dar, betonte der Facharzt für Innere Medizin. „Die Veranstaltung wird sicherlich viele der Teilnehmer zum Nachdenken gebracht haben, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung auszustellen und über die Erstellung einer Patientenverfügung nachzudenken“, so Dr. Rost.

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